„Zertifizierte unterwiesene Person“ ZUP in Veranstaltungen
„Sachkundige Aufsichtsperson“ für Versammlungsstätten und „Aufsicht und Leitung“ in Veranstaltungen
Ziele / Inhalte
Mit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und der Sonderbauverordnung (SBauVO) in der aktuellen Fassung im jeweiligen Bundesland werden erhöhte Anforderungen an das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
- Leitung und Aufsicht
- Schutzziele der VersammlungsstättenVO
- Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
- Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
- Unfallverhütungsvorschrift BGV C 1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
- Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson / Veranstaltungsleitung
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Erkennen/Analysieren/Bewerten von Gefährdungen
- Einsatz von Sachkundigen Aufsichtspersonen
- Praktische Übungen in Ihren Räumen
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Vorbeugender Brandschutz
- Erfahrungsaustausch
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Versammlungsstätte:
- Städte, Gemeinden und Kommunen
- Diskotheken, Gastronomie, Hotellerie
- Unternehmen aus Industrie und Mittelstand
- Stadion, Mehrzweckhalle, Sport- und Großveranstaltungen
- Agenturen
- Technische Dienstleister
Dauer
ca. 22 Unterrichtsstunden, ca. 3 Unterrichtstage
Teilnehmerzahl
mindestens 10 bis maximal 20
Erfolgskontrolle
Im Anschluss an das Seminar wird eine Prüfung und ein Fachgespräch durchgeführt.
Inhouse-Schulungen – auf Anfrage
Förderzuschuss zu den Weiterbildungskosten
Zukunft braucht Bildung – das gilt auch für die Arbeitswelt.
Mit Blick auf den Fachkräftebedarf will die Bundesregierung und die Landesregierungen zum lebenslangen Lernen motivieren und unterstützt tatkräftig alle Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung.
Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ist dafür ein zentrales ein Angebot. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und berücksichtigt vor allem diejenigen Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen. In Nordrhein-Westfalen wird so eine Unternehmens- und Arbeitskultur gefördert, die sich am Prinzip „Gute Arbeit“ orientiert und wirksame Impulse setzt – für Innovation, Wachstum und sichere Beschäftigung.
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
www.bildungsscheck.de
aktuelle Seminare
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