Während der Krise: „Wo noch keine behördliche Verbotsverfügung besteht, und das Zusammentreffen vieler Personen trotz der Infektionsgefahr durch SARS-CoV-2 unvermeidlich ist, muss der Veranstalter die Gefährdung für alle Beteiligten bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Diese Checkliste wurde auf Grundlage der derzeitigen Kenntnisse über das Virus und der Empfehlungen der relevanten Stellen – insbesondere des Robert-Koch-Institutes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – erstellt.“

Nach der Krise – Wieder-Inbetriebnahme: „Es ist davon auszugehen, dass es nach dem Höhepunkt der Krise zu einer Wieder-Inbetriebnahme in Phasen kommt. Auch hier ist die Checkliste hilfreich und kann Behörden sowie Betreiber, Veranstalter und Dienstleister dabei unterstützen.“