Mit Wirkung ab dem 5. September 2020 dürfen in Berlin private Feierlichkeiten – also auch geschlossene Gesellschaften – mit mehr als 50 Teilnehmern nur stattfinden, wenn der Organisator ein Hygienekonzept für die Veranstaltung erstellt hat. Voraussichtlich werden mehrere Bundesländer diesem Beispiel bei gleichbleibenden oder steigenden CoViD-19-Infektionszahlen folgen.
In dem Online-Kurzseminar erhalten die Veranstalter und Organisatoren solcher privaten Feierlichkeiten die notwendigen Informationen, um selbständig ein grundlegendes Hygienekonzept auf Basis eines in dem Seminar vorgestellten Musters zu erstellen. Neben grundlegenden Fragen des Infektionsschutzes, der Haftung und der Basishygiene werden die einschlägigen, gesetzlich geforderten Maßnahmen wie Kontaktnachverfolgung, Abstandsregelungen und die Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen besprochen und ihre zielführende Umsetzung vorgestellt.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
- Rechtsgrundlagen – warum ein Hygienekonzept für private Veranstaltungen?
- Haftung – mit welchen Folgen muss ein Veranstalter bei Nichtbeachtung rechnen?
- Grundlagen: Übertragungswege und Maßnahmen der Basishygiene
- Welche Angaben gehören in ein Hygienekonzept?
- Anwendung des zur Verfügung gestellten Muster-Hygieneplanes
Online-Seminar jeweils
Mittwoch, 23.09.2020, 09:00 – 10:30 Uhr
Mittwoch, 30.09.2020, 18:00 – 19:30 Uhr
Montag, 19.10.2020, 18:00 – 19:30 Uhr
Freitag, 23.10.2020, 09:00 – 10:30 Uhr